Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V

Die Leistungen der Krankenversicherung kann durch eine Verordnung ihres Hausarztes/Facharztes in Anspruch genommen werden. Unter gewissen Voraussetzungen besteht für ihren Arzt die Möglichkeit ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen ambulanten Versorgung oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes auszustellen.

Die Leistungen werden dann zum Beispiel durch einen Pflegedienst durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Krankenversicherung. Es verbleibt lediglich ein geringer gesetzlicher Zuzahlungsbetrag, der an die Krankenkasse entrichtet wird. (Dieser entfällt jedoch bei einer Zuzahlungsbefreiung)

Leistungen sind beispielsweise :

• Insulininjektion, Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
• Verbandswechsel, Wundpflege mit neuester digitaler Wunddokumentation
• Verabreichen von Medikamenten (auch über Portsystem)
• Medizinische Einreibungen und Auflegen von Kälteträgern
• Katheterwechsel
• Stomaversorgung
• Einläufe und Verabreichen von Klistieren
• Injektion s.c. , i.m. , i.v und auch Insulin

 

Die aufgeführten Tätigkeiten bilden einen kleinen Einblick in den Leistungsbereich, Individuell gibt es noch andere Leistungsmöglichkeiten beispielsweise die Verordnung zur Hilfe im Haushalt , Hilfe bei der Körperpflege und vieles mehr !

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