Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI

Menschen, die im Besitz einer Pflegestufe sind bzw. diese beantragt haben, können Leistungen nach dem SGB XI beziehen. Diese Leistungen sind hauptsächlich pflegerische Leistungen.

Es gibt eine Differenzierung in Pflegestufen I, II , III und dem Härtefall. Eine Pflegestufe wird anhand von bestimmten Kriterien erteilt, die Beurteilung des Zustandes übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen.

Weiterhin wird zwischen den Pflegesachleistungen, der Kombinationsleistung und der Pflegegeldleistung unterschieden.

Pflegesachleistung

Das heißt, dass ein professioneller Pflegedienst Leistungen erbringt und die Pflegekosten komplett mit der Pflegekasse abrechnet werden ohne, dass etwas vom Pflegegeld übrig bleibt.

 

Kombinationtionsleistung

Der Pflegedienst erbringt auch bei dieser Variante Leistungen, schöpft aber nicht das gesamte Pflegegeld aus und der Pflegebedürftige bekommt dementsprechend anteilig das restliche Pflegegeld ausgezahlt.

 

Pflegegeldleistung

Bei dieser Variante wird die Pflege durch eine oder mehrerer Pflegepersonen durchgeführt , der Pflegebedürftige bekommt das Pflegegld ausgezahlt, ein Pflegedienst übernimmt hierbei jedoch keine pflegerische Versorgung.

 

Im Rahmen unserer ambulanten Versorgung bieten wir in folgenden Bereichen Hilfe an :

  • Körperpflege
  • Prophylaxen
  • Betten und Lagern
  • Krankenbeobachtung
  • Verabreichen von Sondenkost über Port oder PEG
  • Darreichen von Mahlzeiten
  • Mobiler / fahrbarer Mittagstisch
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Einkäufe
  • Begleitung z.B. bei Arztbesuchen
  • und noch vieles mehr !


    Wir beraten Sie gern !