Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Sie pflegen ihren Angehörigen oder auch Bekannten und sind selbst durch einen Krankenhausaufenthalt oder durch ihre eigene Urlaubsreise verhindert?

Dann hilft ihnen die Urlaubs-/ bzw. Verhinderungspflege weiter. Wir springen für Sie ein und versorgen ihren Angehörigen bestmöglich in ihrer Abwesenheit und rechnen diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Diese Versorgung ist auch stundenweise möglich (Beispielsweise bei Arztbesuchen, die etwas länger dauern etc.)

 

Sprechen Sie uns einfach an wir informieren Sie!